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Anlage

Platzordnung

Ergänzungen zur Platzordnung

In punkto Platzbelegung sind einige Änderungen von der Vorstandschaft beschlossen worden.

 

Zum einen gilt für alle sechs Plätze jeweils die volle Stunde als Anfangs- und Endzeit (früher war dies auf den Plätzen 4 bis 6 jeweils die halbe Stunde), um insbesondere die Belegung bei Trainings oder Medenspielen zu vereinheitlichen.

 

Weiterhin ist die jahrelange Regelung aufgehoben worden, nach der die Plätze 3 und 4 ab 16.00 bzw. 16.30 Uhr jeweils erst frühestens 40 Minuten vor dem jeweiligen Spielbeginn belegt werden können. Dies ist nicht mehr notwendig, da man auf der Anlage (bis auf einige Trainingsabende während der Medenspiel-Saison) grundsätzlich immer freie Plätze vorfindet.

 

Weiterhin bitten wir alle Mitglieder, sich an die Platzordnung zu halten und sich immer  vor Spielbeginn mit leserlicher Namensschrift in die Belegungspläne, die inzwischen auch in ein neues, modernes Layout geändert wurden, einzutragen. Dies gilt auf für Mannschaftsspieler, die außerhalb der offiziellen Trainingszeiten bzw. Medenspiele auf der Anlage spielen!

 

Clubmitglieder, die mit Gästen spielen, haben vorher eine Gästespielermarke für 4 Euro pro Stunde zu kaufen (erhältlich bei den Vorstandsmitgliedern) und diese entsprechend in den Belegungsplan zu kleben.

 

Spielen ausschließlich Gäste auf einem Platz, beträgt die Platzmiete 10 Euro pro Stunde. Bei mehrstündiger Platzmiete durch Gäste können abweichende Bedingungen  mit der Vorstandschaft vereinbart werden.

 

Spiel- und Platzordnung des Tennisclub Memmelsdorf

1. Allgemeiner Spielbetrieb

Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die das Spielgeld für das laufende Jahr bezahlt haben (Kinder unter 15 Jahre sind spielgeldfrei, sofern ein Elternteil Mitglied ist) und mit dem Jahresbeitrag nicht im Rückstand sind.

 

Die von der Vorstandschaft ggf. gesperrten Plätze (witterungsbedingt, Platzpflege) dürfen unter keinen Umständen bespielt werden.

Spielen und Betreten der Tennisplätze ist nur in angemessener Sportkleidung und Tennisschuhen erlaubt. Es sind nur Schuhe mit negativem Profil zulässig. Keine Joggingschuhe oder ähnliche Schuhe, da positive Profile!

 

Bei Sachbeschädigung an der TCM-Tennisanlage müssen die Verursacher voll für den Schaden aufkommen.


2. Tennisplan und Platzbelegung

Die Tennisanlage umfasst sechs Plätze und einen Kinderplatz. Alle sechs Plätze werden zur vollen Stunde gewechselt. Für den Kinderplatz gibt es keine feste Belegung.

 

In den Belegungsplänen sind die reservierten Plätze für Turniere, Medenspiele und Mannschaftstraining kenntlich gemacht; darüber hinaus können Plätze zur Instandsetzung gesperrt werden.

 

Spielberechtigte Kinder und Jugendliche, die im laufenden Jahr noch nicht das 15. Lebensjahr vollenden, können sich an allen Tagen der Woche nur bis 16.00 Uhr eintragen. Danach nur, wenn Plätze frei sind und nicht von spielgeldentrichtenden Mitgliedern beansprucht werden. Letztere haben zu den Platzwechselzeiten Vorrang auf die Plätze.

 

Die Platzbelegung erfolgt durch namentliche Eintragung in den Plan. Die Eintragung pro Platz hat zwei Namen zu umfassen.

 

Die im Spielplan gekennzeichneten Stunden sind für Turniere, Trainer sowie Training für aktive Mannschaften reserviert. Trainingsberechtigte Spieler/innen dürfen weitere Plätze während der Trainingszeiten nur belegen, sofern keine anderen Mitglieder, die nicht für das Training eingeteilt sind, auf den Plätzen spielen wollen.

 

Das Anrecht auf den belegten Platz erlischt 10 Minuten nach Überschreitung des eingetragenen Spielbeginns.

Der Platz ist pünktlich zu übergeben, deshalb muss mit der Platzpflege rechtzeitig begonnen werden.

Wer nach Ablauf seiner Spielzeit den von ihm benutzten Platz nicht wieder in Ordnung bringt (siehe Anleitung zur Platzpflege), kann mit einer Gebühr von 20 EURO belegt werden.


3. Anleitung zur Platzpflege

Jeder Spieler/in hat sich nach der Anweisung des Platzwartes oder der Platzaufsicht zu richten.

 

Das Spielfeld ist vor Spielbeginn bei trockener Oberfläche zu beregnen. Spätestens nach einer Stunde, bei Bedarf schon früher, ist der Platz abzuziehen und erneut zu beregnen.

 

Nach Spielende müssen der Platz und die Linien gekehrt werden. Wird der Platz nicht unmittelbar von anderen Spielern belegt, ist er – bei Trockenheit – ebenfalls zu beregnen.

 

Wird die Platzdecke während des Spieles beschädigt, so ist das entstandene Loch sofort (nicht erst nach Ende der Spielzeit) sorgfältig zuzutreten. Kann die Beschädigung nicht aufgehoben werden, ist das Spiel zu beenden. Der Platz wird vom Platzwart oder der Spielaufsicht gesperrt und kann erst nach Freigabe wieder bespielt werden.

 

Es darf nicht über die Regner gekehrt werden. Die Netze und Schläuche, sowie die Linienbesen sind nach Gebrauch ordnungsgemäß aufzuhängen. Von den Schläuchen ist der Druck abzulassen bzw. die Hähne der Beregneranlage sind wieder 100% zu schließen.

 

Die weitergehende Pflege der Tennisplätze, wie das Einbringen von Fein- und Grobmaterial, das Abkehren und Entfernen von Grobmaterial, das Ausgleichen von Unebenheiten, das Entfernen von Wasserlachen und das Verstellen der Regner obliegt ausschließlich dem Platzwart, der Platzaufsicht, der Vorstandschaft oder den von ihr beauftragten Personen.

Dem Platzwart hat nur die Vorstandschaft Weisungen zu erteilen.

 

Zuwiderhandlungen werden gemäß Punkt 2, letzter Absatz der Spielordnung mit einer Geldbuße, im Wiederholungsfall mit Spielverbot geahndet. Gegebenenfalls wird Schadenersatz gefordert.


4. Gastspieler

Gastspieler können (in der Regel) nur mit einem spielberechtigten Mitglied spielen. Die Spielgebühr beträgt 4 EURO pro Stunde und Gast. Die komplette Platzmiete beträgt für Nichtmitglieder 10 EURO pro Stunde; die Spielberechtigung ist vorher beim Platz- oder Sportwart einzuholen. Im Falle zeitlicher Überschneidung haben die spielberechtigten Mitglieder des Clubs bei der Platzbelegung immer Vorrang vor Gästen.

 

Gastspieler können im Voraus vom spielgeldzahlenden Mitglied an allen Tagen der Woche bis 16.00 Uhr, nach 16.00 Uhr nur bei freien Plätzen eingetragen werden.

 

Das Mitglied ist verpflichtet, spätestens bei Spielbeginn die Bezeichnung „Gast“ einzutragen. Die Spielgebühr für den Gast muss durch Anbringen einer Spielmarke im Belegungsplan im voraus entrichtet werden.

Spielmarken sind bei den Vorstandsmitgliedern im Clubheim zu erwerben. Das spielgeldentrichtende Mitglied ist für die Entrichtung der Spielgebühr des Gastes verantwortlich. Wird die Spielgebühr nicht entrichtet, so wird das Mitglied mit der Spielgebühr belegt.


5. Platzverantwortliche und weisungsberechtigte Mitglieder

Dies sind:

  • Erster und zweiter Vorstand
  • Sport- sowie Jugendsportwart
  • Platzwart bzw. Platzaufsicht
  • Oberschiedsrichter des Clubs

 

Die Vorstandschaft kann weitere Mitglieder benennen.

 

Memmelsdorf, Juni 2021

 

Die Vorstandschaft

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